Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 A
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 204/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 2Artikel 2, Paragraph 2
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
A
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert wird, BGBl. II Nr. 327/2004, bekannt gemachte Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wird von der katholischen Kirche hinsichtlich der I. und II. Jahrgänge mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend als nicht mehr geltend festgestellt. Der mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 327 aus 2004,, bekannt gemachte Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wird von der katholischen Kirche hinsichtlich der römisch eins. und römisch zwei. Jahrgänge mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend als nicht mehr geltend festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Dokumentnummer
NOR40186247